FRAGEN & ANTWORTEN
FAQ
Schnelle Antworten auf häufige Fragen.
Die FAQ soll Orientierung geben. Verbindliche schulische Regelungen bleiben auf der offiziellen Website des Gymnasiums bzw. im Elternportal.
ELTERNBEIRAT & KES
Häufig gefragt
Was macht der Elternbeirat?
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern auf Schulebene. Er greift übergreifende Anliegen auf, bringt Vorschläge ein und begleitet schulische Entwicklungen aus Elternsicht.
Ist der Elternbeirat für Probleme meines Kindes zuständig?
Bei individuellen pädagogischen oder fachlichen Fragen ist grundsätzlich die betreffende Lehrkraft bzw. Klassenleitung der erste Ansprechpartner. Wenn ein Thema mehrere Familien, eine Klasse oder die gesamte Schule betrifft, können KES oder Elternbeirat unterstützen.
Kann ich mich vertraulich an den Elternbeirat wenden?
Ja. Bitte kennzeichnen Sie ausdrücklich, wenn Informationen vertraulich behandelt werden sollen. Personenbezogene Informationen geben wir nicht ohne entsprechende Grundlage oder Zustimmung weiter.
Muss ich erst meinen KES ansprechen?
Nein. Sie können den Elternbeirat jederzeit direkt kontaktieren. Bei einem klassenbezogenen Thema kann es jedoch sinnvoll sein, zunächst die KES einzubeziehen.
Kann der Elternbeirat Entscheidungen der Schule aufheben?
Nein. Der Elternbeirat ist nicht die Schulleitung. Er kann informieren, beraten, Initiativen einbringen und im Rahmen seiner Beteiligung auf Entscheidungen Einfluss nehmen.
Wie werde ich KES?
Informationen über Wahl, Aufgaben und Materialien finden Sie im Bereich KES.
Muss jede Klasse einen KES haben?
Die Wahl ist freiwillig. Das Amt kann unbesetzt bleiben; eine spätere Nachwahl ist möglich.
Kann es eine Stellvertretung geben?
Ja. Zusätzlich zum KES kann eine Stellvertretung gewählt werden.
Ist ein KES automatisch Mitglied des Elternbeirats?
Nein. Nur wenn die Person zusätzlich in den Elternbeirat gewählt wurde.
Wie kann ich im Elternbeirat mitarbeiten?
Auch ohne gewähltes Mitglied zu sein, können Eltern bei Projekten, Veranstaltungen oder einzelnen Themen unterstützen. Schreiben Sie uns gerne.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Wenn der Elternbeirat nicht die richtige Stelle ist, helfen wir soweit möglich bei der Einordnung.
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